§1 Geltung und Bedingungen
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten die Bedingungen als angenommen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

3. Bei unseren Kunden gehen wir davon aus, dass es sich um Vollkaufleute handelt, oder sie sich als solche behandelt wissen wollen.

§2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Bestellungen sind für den Kunden bindend und können von uns durch Auftragsbestätigung bzw. Lieferung angenommen werden. Telefonische Bestellung sollte der Kunde sofort schriftlich wiederholen, unterlässt er dies, so trägt er das Risiko von Übermittlungsfehlern. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderung oder Nebenabreden.

§3 Preise
1. Die Preise verstehen sich ab unserem Werk Freiberg, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Sonderlängen werden mit einem 15%-igen Zuschlag berechnet.

§4 Lieferzeit
1. Die genannten Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten eintreten-, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

4. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder in Verzug befinden, hat unser Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Vertrag betroffenen Lieferung.

§5 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf unseren Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat.

§6 Warenrücknahme
Eine Warenrücknahme ist unter der Bedingung der vorherigen schriftl. Zustimmung möglich. In jedem Fall trägt der Kunde die Kosten der Warenrücknahme (Kunde trägt alle durch die Rücknahme entstandenen Kosten), abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 % und den Kosten der Warenrücknahme wird dem Kunden der Kaufpreis gutgeschrieben.

§7 Gewährleistung
1. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum.
2. Mängel müssen innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung angezeigt werden. Nicht offensichtliche Mängel drei Tage nach Feststellung. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge bieten wir nach unserer Wahl kostenlos Nachbesserung, Wandlung oder Minderung.
3. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Beachtung der Produktinformation in unseren Katalogen.
4. Weitergehende Ansprüche müssen wir ausschließen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

§8 Haftungsbeschränkung
1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unseren Erfüllung- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§9 EDV-Daten
1. Um einen ordnungsgemäßen kaufmännischem Ablauf zu gewährleisten müssen wir auftragsbezogene Daten unserer Kunden speichern und verarbeiten.

§10 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderung
nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2. Die Ware bleibt unser  Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache  wertanteilmäßig  (Rechnungswert)
auf uns übergeht. Unser Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der  Vorbehaltsware entstehende Forderung (einschl. Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur wider Rufen werden, wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird unser Kunde auf das Eigentum von uns hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten unseres Kunden,  insbesondere Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns
liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

§11 Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind  berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen unserer Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.
2. Die Zahlung hat in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können.
3. Gerät unser Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
4. Wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, oder uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit  des Kunden infrage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5. Unser Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltungen oder Minderung, auch wenn Mängelrügen, oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

§12 Gerichtsstand, Rechtwirksamkeit
1. Für alle aus Vertragsverhältnissen mit Vollkaufleuten entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.
2. In jedem Falle ist deutsches Recht anzuwenden. Das internationale Recht findet keine Anwendung.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbaren unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

Schiwa-Profile, Schill & Walther GmbH, 09599 Freiberg