Ab 01.07.2013 tritt die neue Bauprodukteverordnung 305/2011 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG. In der Verordnung werden die Pflichten zur Vermarktung von Bauprodukten neu geregelt.
Die Verordnung gilt für Bauprodukte, welche über eine harmonisierte europäische Norm verfügen. Ab Stichtag werden die Konfirmationserklärungen durch Leistungserklärungen ersetzt. Die entsprechenden Leistungserklärungen der betreffenden Bauprodukte finden Sie ab 01.07.2013 im Downloadbereich auf unserer Internetseite.